
Taufstein in St. Laurentius
Unser Pfarrgemeinderat in der Pfarrei St. Vitus/Mühlhausen
Vorstandschaft
Kastl Josef (PGR-Sprecher)
Sigl Franziska (Stellvertr. PGR-Sprecherin)
Caritas/Soziales
Fenzl Anja
Kastl Josef
Kattner Renate
Maier Edgar
Rothe Heidi
Sigl Franziska
Ehe und Familie
Fenzl Anja
Moosmüller Christine
Schretzlmeier Barbara
Zirkl Andrea
Schlittenbauer Berti
Erwachsenenbildung
Kastl Josef
Kattner Renate
Sigl Franziska
Feste und Feiern
Braun Michael
Kattner Renate
Schretzlmeier Barbara
Sigl Franziska
Gemeindekatechese
Sigl Franziska
Jugend
Braun Michael
Schretzlmeier Barbara
Kirche und Arbeitswelt
Braun Michael
Kastl Josef
Sigl Franziska
Liturgie
Kattner Renate
Maier Edgar
Sigl Franziska
Mission
Rothe Heidi
Öffentlichkeitsarbeit
Kastl Josef
Rothe Heidi
Ökumene
Schretzlmeier Barbara
Seniorenarbeit
Kattner Renate
Sigl Franziska
Was ist der Pfarrgemeinderat?
„Um ... sowohl das Recht der Laien zur aktiven Mitarbeit in der Pfarrei als auch das Recht des Pfarrers auf Mithilfe und Beratung durch die Gläubigen seiner Pfarrei institutionell zu sichern und zu gewährleisten, soll ... in jeder Pfarrei ... ein Pfarrgemeinderat gebildet werden. ... Der Pfarrgemeinderat ist der vom Diözesanbischof ... eingesetzte ‚Pfarrpastoralrat’ zur Förderung der gesamten Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Er ist Organ der Kirchenverfassung und entspricht daher notwendig in seiner Struktur der Pfarrei selbst. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. ... Der Pfarrer hat die Pflicht, den Pfarrgemeinderat über beabsichtigte Veränderungen oder Aktivitäten im Bereich des Heiligens, des Lehrens und des Leitens zu informieren und sie zur Beratung zu stellen. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben das Recht, ihre Meinung zum Wohl der Kirche über die betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und selber Vorschläge und Empfehlungen zu machen ...“ (aus dem Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Regensburg)